Die deutsche Rechtsprechung bezüglich der Mietminderung aufgrund defekter Fenster beruht auf dem Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und wird durch verschiedene Gerichtsurteile präzisiert. Voraussetzung ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnkomforts. Dies kann undichte Fenster, schlechte Isolierung, Lärmprobleme oder das Fehlen von Sicherheitsvorrichtungen umfassen.